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Zertifikat Bescheinigung

§ Abs. 3 der AltfahrzeugV

In Deutschland ist die Altfahrzeugverwertung durch die Altfahrzeugverordnung vom 21.06.2002 geregelt. Diese wiederum beruht auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Automobilindustrie hat sich darauf verpflichtet, die entsprechende Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/G weltweit umzusetzen.

Das bedeutet: Pkw-Besitzer, die ihr Fahrzeug verschrotten möchten, dürfen dies seit 2002 nur noch an eine überprüfte Annahmestelle, Rücknahmestellen oder einen überprüften Altauto-Verwertungsbetrieb (nach Altfahrzeugverordnung: "Altfahrzeug-Demontagebetrieb") abgeben. Nur dort bekommen sie einen offiziellen Verwertungsnachweis, der die endgültige Stilllegung bzw. Verwertung bescheinigt. Diesen Nachweis dürfen nur Betriebe mit einer entsprechenden Zertifizierung gemäß Altfahrzeugverordnung erstellen.

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